Warum es absolut richtig ist, dass die Rheinbahn nun auch „Knöllchen“ verteilt

„Typisch Düsseldorf“ sagen viele Besucher, wenn sie in der Stadt Zweite-Reihe-Parker oder zugeparkte Haltestellen sehen. Dass der Parkraum knapp ist, ist kein Geheimnis – und das mittlerweile auch fast überall, nicht nur in Düsseldorf. Trotzdem ist das keine Entschuldigung dafür, vorsätzlich so zu parken, dass man damit andere behindert. Vor allem nicht, wenn man damit unsere Busse und Bahnen und unsere Fahrgäste behindert!

„Nur mal kurz eben beim Bäcker rein, dauert ja nur zwei Minuten…“ – wer kennt das nicht? Blöd nur, wenn genau in diesen zwei Minuten die Straßenbahn kommt und am Zweite-Reihe-Parker nicht mehr vorbei passt. Da Bahnen auf die Schienen angewiesen sind, können sie logischerweise auch nicht um den Falschparker herumfahren. Verspätungen, Rückstau, verärgerte Fahrgäste und ein für mehrere Stunden durcheinandergeworfener Fahrplan sind das ärgerliche Resultat. In solchen Fällen dürfen wir das Abschleppen einleiten.

Unbefriedigende Situation, wenn wir nicht abschleppen konnten
Eine Abschleppung können wir aber nur einleiten, wenn eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Wenn zum Beispiel ein Fahrer sich aufgrund eines Falschparkers bei der Leitstelle meldet, dann fährt sofort unser Verkehrsdienst an und überprüft die Situation vor Ort. Bis das geschehen ist, sind meist auch schon die Halter zurück, steigen schnell ein und kommen ungeschoren davon. In der Zeit stehen aber schon drei Bahnen fest und die Auswirkungen für die Fahrgäste sind enorm. Das war für uns genauso eine unbefriedigende Situation, wie wenn das „Vergehen“ des Falschparkers nicht schlimm genug war, um ihn abschleppen zu lassen – also nicht verhältnismäßig. Zum Beispiel, weil er so doof geparkt hat, dass die Bahn zwar daran vorbei kam, der Fahrer aber ganz langsam fahren muss und eventuell vorher sogar ausgestiegen ist um das besser abschätzen zu können. Dann haben wir in der Vergangenheit nichts weiter unternommen, aber die Verspätung hatten wir drin.

Das ändert sich jetzt: Denn ab dem 15. Juni verteilt unser Verkehrsdienst auch Strafzettel und meldet somit verbotswidriges Parken dem Ordnungsamt Düsseldorf, das daraufhin dem Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid schickt.

Wichtig ist: Das „Knöllchen“ verteilen wir nur, wenn das falsche Parken uns nicht akut behindert – also zum Beispiel, wenn das Auto zu weit in den Haltestellenbereich reingeparkt ist und dadurch die letzte Tür der Bahn von Fahrgästen zum Aussteigen nicht mehr genutzt werden kann. Steht das Auto mitten in der Haltestelle, auf den Schienen oder so, dass wir nicht mehr weiterfahren können oder Fahrgäste extrem behindert werden, dann wird unser Verkehrsdienst in jedem Fall weiterhin Abschleppungen einleiten!

Allein 181 Behinderungen durch Falschparker seit Beginn des Jahres
Dass das Abschleppen von Falschparkern bei uns leider an der Tagesordnung ist, das zeigen die Zahlen von 2016: 360 Fahrzeuge hat unser Verkehrsdienst abschleppen lassen – also fast täglich ein Auto. Und das sind nur die erfassten Fälle, in denen der Pkw lang genug falsch geparkt hatte, so dass wir das Abschleppen einleiten konnten. Die Dunkelziffer ist also noch viel höher! Von Januar bis Ende Mai dieses Jahres mussten wir allein 181 Mal den Abschleppdienst rufen, weil unsere Busse und Bahnen auf ihren Linienwegen blockiert wurden! Bei diesen 181 Behinderungen waren unsere Straßen- und Stadtbahnen 124 Mal betroffen, in 57 Fällen wurden Buslinien behindert. Nicht nur, dass unsere Bahnen also viel häufiger behindert werden – zum Beispiel, weil ein Auto nicht richtig in der Parklücke sondern noch halb auf der Straße und somit an den Schienen steht – sondern auch die Folgen für den Betrieb sind viel weitreichender: Unsere Leitstelle muss großräumige Umleitungen für die betroffenen Bahnen planen. Damit verbunden ist dann auch der Wegfall von Haltestellen oder ganzen Linienabschnitten.

Was dies an Ärger für unsere Fahrgäste mit sich bringt, ist vielen gar nicht bewusst. Fahrgäste kommen verspätet an ihrem Ziel an, verpassen ihre Anschlüsse oder alte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen kommen ganz woanders an und müssen dann umständlich zurückfahren. Und an den Haltestellen müssen wir die verärgerten Kunden über die Anzeigetafeln oder die App schnell informieren, dass hier erstmal keine Bahn ankommt.

Im Busbereich betrifft die Störung durch Falschparker meist Haltestellen, an die unsere Fahrer dann nicht mehr nah genug ran fahren können. Das ist besonders ärgerlich für Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, denn der Ausstieg ist dann nicht mehr barrierefrei. Aber auch für Senioren und Kinder ist dieser Ausstieg gefährlicher, da der Fahrer nur noch mitten auf der Straße halten kann. Wenn die Straße so stark befahren ist, dass der Fahrer einen Ausstieg außerhalb des Haltestellenbereichs nicht verantworten kann, dann müssen die Fahrgäste sogar bis zur nächsten Haltestelle weiterfahren. Dass der Fahrer dafür nichts kann, sehen viele Fahrgäste dann auch nicht ein und lassen ihren Unmut über den schwierigen Ausstieg dann noch am Fahrer aus.

Dadurch, dass Busse ausweichen können und nicht an die Schienen gebunden sind, ist es selten, dass ein Linienabschnitt wegfällt. Aber auch das kann passieren, wenn die Strecke sehr eng ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Maxplatz in der Altstadt. Parkt hier ein Auto außerhalb der erlaubten Fläche, kommen unsere Busse nicht mehr um die Kurve und stecken fest.

Von einem Falschparker haben alle Nachteile
Nicht nur, dass das Abschleppen eines Autos für unsere Fahrgäste eine ärgerliche Angelegenheit ist und unsere Leitstelle viel Arbeit mit der Umleitungsplanung, der Anweisung der Fahrer und der Information der Fahrgäste hat – sie ist auch ein zeitlicher Aufwand von etwa 20 bis 45 Minuten, in der unser Funkwagen vor Ort gebunden ist und keine anderen Aufträge annehmen kann. Das mag sich banal anhören, führt aber bei vier Funkwagen, die in der Regel in unserem gesamten Netz im Einsatz sind, vorübergehend zu Kapazitätsengpässen. Wichtige Dinge wie eine schnelle Reparatur eines Blinklichts an einem Fahrzeug oder einer Unfallabwicklung müssen dann auf Kosten der Fahrgäste warten – wegen einem Falschparker.

Wenn wir abschleppen lassen müssen, kommen zu den Kosten des Abschleppunternehmers und des Ordnungsamtes auch Kosten der Rheinbahn auf den Halter zu. Diese Kosten sind abhängig davon, wie lange der Einsatz gedauert hat, ob wir Ersatzbusse oder Taxis auf die betroffenen Strecke schicken mussten oder uns noch andere Kosten entstanden sind. Welche Kosten der Rheinbahn im Detail auf den Halter zukommen, hängt also von vielen Faktoren ab – mindestens aber mehrere hundert Euro!

Mit der Möglichkeit, zukünftig auch Ordnungswidrigkeiten zu erfassen – also Knöllchen zu schreiben – können wir genau in der Grauzone zwischen „Abschleppmaßnahme“ und „nicht verhältnismäßig“ tätig werden und den Falschparkern ein deutliches Zeichen geben.