Warum es absolut richtig ist, dass die Rheinbahn nun auch „Knöllchen“ verteilt
„Typisch Düsseldorf“ sagen viele Besucher, wenn sie in der Stadt Zweite-Reihe-Parker oder zugeparkte Haltestellen sehen. Dass der Parkraum knapp ist, ist kein Geheimnis – und das mittlerweile auch fast überall, nicht nur in Düsseldorf. Trotzdem ist das keine Entschuldigung dafür, vorsätzlich so zu parken, dass man damit andere behindert. Vor allem nicht, wenn man damit unsere Busse und Bahnen und unsere Fahrgäste behindert!
„Nur mal kurz eben beim Bäcker rein, dauert ja nur zwei Minuten…“ – wer kennt das nicht? Blöd nur, wenn genau in diesen zwei Minuten die Straßenbahn kommt und am Zweite-Reihe-Parker nicht mehr vorbei passt. Da Bahnen auf die Schienen angewiesen sind, können sie logischerweise auch nicht um den Falschparker herumfahren. Verspätungen, Rückstau, verärgerte Fahrgäste und ein für mehrere Stunden durcheinandergeworfener Fahrplan sind das ärgerliche Resultat. In solchen Fällen dürfen wir das Abschleppen einleiten.
Unbefriedigende Situation, wenn wir nicht abschleppen konnten
Eine Abschleppung können wir aber nur einleiten, wenn eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Wenn zum Beispiel ein Fahrer sich aufgrund eines Falschparkers bei der Leitstelle meldet, dann fährt sofort unser Verkehrsdienst an und überprüft die Situation vor Ort. Bis das geschehen ist, sind meist auch schon die Halter zurück, steigen schnell ein und kommen ungeschoren davon. In der Zeit stehen aber schon drei Bahnen fest und die Auswirkungen für die Fahrgäste sind enorm. Das war für uns genauso eine unbefriedigende Situation, wie wenn das „Vergehen“ des Falschparkers nicht schlimm genug war, um ihn abschleppen zu lassen – also nicht verhältnismäßig. Zum Beispiel, weil er so doof geparkt hat, dass die Bahn zwar daran vorbei kam, der Fahrer aber ganz langsam fahren muss und eventuell vorher sogar ausgestiegen ist um das besser abschätzen zu können. Dann haben wir in der Vergangenheit nichts weiter unternommen, aber die Verspätung hatten wir drin.
Das ändert sich jetzt: Denn ab dem 15. Juni verteilt unser Verkehrsdienst auch Strafzettel und meldet somit verbotswidriges Parken dem Ordnungsamt Düsseldorf, das daraufhin dem Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid schickt.
Wichtig ist: Das „Knöllchen“ verteilen wir nur, wenn das falsche Parken uns nicht akut behindert – also zum Beispiel, wenn das Auto zu weit in den Haltestellenbereich reingeparkt ist und dadurch die letzte Tür der Bahn von Fahrgästen zum Aussteigen nicht mehr genutzt werden kann. Steht das Auto mitten in der Haltestelle, auf den Schienen oder so, dass wir nicht mehr weiterfahren können oder Fahrgäste extrem behindert werden, dann wird unser Verkehrsdienst in jedem Fall weiterhin Abschleppungen einleiten!
Allein 181 Behinderungen durch Falschparker seit Beginn des Jahres
Dass das Abschleppen von Falschparkern bei uns leider an der Tagesordnung ist, das zeigen die Zahlen von 2016: 360 Fahrzeuge hat unser Verkehrsdienst abschleppen lassen – also fast täglich ein Auto. Und das sind nur die erfassten Fälle, in denen der Pkw lang genug falsch geparkt hatte, so dass wir das Abschleppen einleiten konnten. Die Dunkelziffer ist also noch viel höher! Von Januar bis Ende Mai dieses Jahres mussten wir allein 181 Mal den Abschleppdienst rufen, weil unsere Busse und Bahnen auf ihren Linienwegen blockiert wurden! Bei diesen 181 Behinderungen waren unsere Straßen- und Stadtbahnen 124 Mal betroffen, in 57 Fällen wurden Buslinien behindert. Nicht nur, dass unsere Bahnen also viel häufiger behindert werden – zum Beispiel, weil ein Auto nicht richtig in der Parklücke sondern noch halb auf der Straße und somit an den Schienen steht – sondern auch die Folgen für den Betrieb sind viel weitreichender: Unsere Leitstelle muss großräumige Umleitungen für die betroffenen Bahnen planen. Damit verbunden ist dann auch der Wegfall von Haltestellen oder ganzen Linienabschnitten.
Was dies an Ärger für unsere Fahrgäste mit sich bringt, ist vielen gar nicht bewusst. Fahrgäste kommen verspätet an ihrem Ziel an, verpassen ihre Anschlüsse oder alte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen kommen ganz woanders an und müssen dann umständlich zurückfahren. Und an den Haltestellen müssen wir die verärgerten Kunden über die Anzeigetafeln oder die App schnell informieren, dass hier erstmal keine Bahn ankommt.
Im Busbereich betrifft die Störung durch Falschparker meist Haltestellen, an die unsere Fahrer dann nicht mehr nah genug ran fahren können. Das ist besonders ärgerlich für Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, denn der Ausstieg ist dann nicht mehr barrierefrei. Aber auch für Senioren und Kinder ist dieser Ausstieg gefährlicher, da der Fahrer nur noch mitten auf der Straße halten kann. Wenn die Straße so stark befahren ist, dass der Fahrer einen Ausstieg außerhalb des Haltestellenbereichs nicht verantworten kann, dann müssen die Fahrgäste sogar bis zur nächsten Haltestelle weiterfahren. Dass der Fahrer dafür nichts kann, sehen viele Fahrgäste dann auch nicht ein und lassen ihren Unmut über den schwierigen Ausstieg dann noch am Fahrer aus.
Dadurch, dass Busse ausweichen können und nicht an die Schienen gebunden sind, ist es selten, dass ein Linienabschnitt wegfällt. Aber auch das kann passieren, wenn die Strecke sehr eng ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Maxplatz in der Altstadt. Parkt hier ein Auto außerhalb der erlaubten Fläche, kommen unsere Busse nicht mehr um die Kurve und stecken fest.
Von einem Falschparker haben alle Nachteile
Nicht nur, dass das Abschleppen eines Autos für unsere Fahrgäste eine ärgerliche Angelegenheit ist und unsere Leitstelle viel Arbeit mit der Umleitungsplanung, der Anweisung der Fahrer und der Information der Fahrgäste hat – sie ist auch ein zeitlicher Aufwand von etwa 20 bis 45 Minuten, in der unser Funkwagen vor Ort gebunden ist und keine anderen Aufträge annehmen kann. Das mag sich banal anhören, führt aber bei vier Funkwagen, die in der Regel in unserem gesamten Netz im Einsatz sind, vorübergehend zu Kapazitätsengpässen. Wichtige Dinge wie eine schnelle Reparatur eines Blinklichts an einem Fahrzeug oder einer Unfallabwicklung müssen dann auf Kosten der Fahrgäste warten – wegen einem Falschparker.
Wenn wir abschleppen lassen müssen, kommen zu den Kosten des Abschleppunternehmers und des Ordnungsamtes auch Kosten der Rheinbahn auf den Halter zu. Diese Kosten sind abhängig davon, wie lange der Einsatz gedauert hat, ob wir Ersatzbusse oder Taxis auf die betroffenen Strecke schicken mussten oder uns noch andere Kosten entstanden sind. Welche Kosten der Rheinbahn im Detail auf den Halter zukommen, hängt also von vielen Faktoren ab – mindestens aber mehrere hundert Euro!
Mit der Möglichkeit, zukünftig auch Ordnungswidrigkeiten zu erfassen – also Knöllchen zu schreiben – können wir genau in der Grauzone zwischen „Abschleppmaßnahme“ und „nicht verhältnismäßig“ tätig werden und den Falschparkern ein deutliches Zeichen geben.
ENDLICH!!!
Finde es sehr gut das es jetzt bessere Möglichkeiten gibt, Falschparker zu Maßregeln.
Hob schon etliche Stunden meines Lebens in dadurch Behinderten Straßenbahnen und Bussen verbracht…
Finde ich ihn Ordnung und nachvollziehbar. Der Autorin möchte ich aber einen Auffrischungskurs in Grammatik ans Herz legen.
„Von Januar bis Ende Mai diesen Jahres mussten wir allein 181 Mal den Abschleppdienst rufen“ – ich hoffe doch, dass es eher von Januar bis Ende Mai DIESES Jahres war.
Nichts für ungut, aber auch in der Sprache sollten dann die Regeln eingehalten werden 😉
Hallo Ralf, ich bin ein Mensch und auch ich mache mal einen Fehler – einen Auffrischungskurs habe ich deswegen aber nicht direkt nötig. Trotzdem danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert. Die automatische Antwort kommt über WordPress selbst, da können wir leider nichts korrigieren. Viele Grüße Katharina Natus
Guten Morgen Herr Ralf,
ich hoffe doch sehr, dass Sie sonst keine Sorgen haben, als hier auf einen kleinen Fehler aufmerksam zu machen. Aber um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen – gehört Ihre Einleitung zu dem Kommentar nicht zum Thema.
Ich wünsche Ihnen immer fehlerfreies Schreiben und Formulieren und Frau Natus – schön, dass Sie ein Mensch sind!
Großer Gott – das wird ja immer besser!
„Ihr Kommentar muss noch freigeschalten werden.“
So, wie ich es gelernt habe, wird ein Kommentar immer noch FREIGESCHALTET.
Was ist denn bloß los?
Wenn das Knöllchen nur in nicht akuten Fällen ausgestellt wird, sind Fahrer, die zwar eigentlich abgeschleppt werden müssten, aber vor Einleitung des Abschleppens wegfahren (Beispiel „nur kurz beim Bäcker rein“), immer noch fein raus?
Hallo Dennis, nein, wenn unser Verkehrsdienst rechtzeitig da ist, bekommen die Falschparker immerhin mindestens noch das Knöllchen. Das wir nicht immer schnell genug sein werden, ist klar. Viele Grüße Katharina Natus
Finde das auch gut. Hab vor ca einem Monat mal gesehen wie gegenüber dem Fernbusbahnhof einer mit fast schwebendem Außenreifen in ner engen Haltebucht stand und sich ruck-zuck 2 Bahnen stauten weil er zu weit auf die Straße ragte und es so aussah, dass das Auto mit dem Reifen jeden Moment auf die Straße rutscht. Auch ein Dauer-Klingler des Straßenbahnfahrers brachte den Autofahrer nicht dazu, aus dem Haus zu kommen und sein Auto vernünftig einzuparken, damit die Straßenbahnen durchkamen. Vermutlich hatte er den Fahrprüfer bestochen bei der Übung Rückwärts einparken.
Das mag man so sehen und ich habe auch für die Betroffenen echt Verständnis.
Aber….
Es ist nicht die Aufgabe der Mitarbeiter der Rheinbahn hier „Knöllchen“ zu verteilen . Dafür gibt es das Ordnungsamt und die Polizei. Das nun „Tätigkeiten“ aus der öffentlichen Hand einfach mal delegiert werden, weil es gerade so schön passt, ist nicht der eigentliche Sinn.
Hier werden Begehrlichkeiten auch bei anderen geweckt. Nicht nur andere Städte, denn letztendlich kommt das Geld der Kommune zu Gute, sondern auch bei anderen Dienstleistern.
Wer verteilt in Zukunft noch alles „Knöllchen? Der Geschäftsmann, weil sein Kundenparkplatz missbraucht wird? Der Privatmann, weil sein PKW-Stellplatz wieder mal zugeparkt ist? Richtig, die dürfen das alles nicht und müssen den offiziellen Weg gehen. Aber wir könnten ja auch gleich private Dienste beschäftigen, wie es bei den Blitzern schon üblich ist.
Wenn hier Abhilfe geschaffen werden soll, stellt mehr Mitarbeiter beim Ordnungsamt ein. Hätte auch für andere Bereiche im kommunalen Bereich einen positiven Effekt. Aber das kostet die Stadt ja Geld und bringt ihr nicht mehr Einnahmen, wie bei dieser äußerst zweifelhaften Lösung.
Also , maßregeln der Verkehrsteilnehmer die sich nicht korrekt verhalten – ja.
Denunziantentum und verlagern von Tätigkeiten – ein klares NEIN..
Änderungen oder andere Wege sind nicht unbedingt schlecht. Aber man muss immer aufpassen was aus solchen Stilblüten wachsen kann.
Hallo, natürlich – mehr Mitarbeiter beim Ordnungsamt ist sicherlich erstrebenswert – liegt aber nicht in unserem Wirkungsgebiet. Auch verlagern wir unsere Tätigkeiten nicht: Unser Verkehrsdienst ist rund um die Uhr und sieben Tage die Woche draußen und überprüft unsere Strecken. Sehen die Kollegen jetzt ein falsch geparktes Auto, können sie dem Halter mit einem Infozettel im Stil eines „Knöllchens“ darüber informieren, dass sein falsches Parken von uns beim Ordnungsamt angezeigt wird. Es ist also nicht so, dass unsere Mitarbeiter ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, sondern dass sie das sowieso in ihrem Dienst sehen und im Rahmen ihrer Kapazitäten darauf achten. Viele Grüße Katharina Natus
Da die Rheinbahn ein öffentliches Unternehmen ist, dass der Stadt Düsseldorf gehört, relativiert sich das sehr schnell, was Sie da gerade einwenden. Und die Rheinbahn verteilt nur dann Knöllchen, wenn sie durch Falschparker an ihrer Weiterfahrt ver- oder behindert wird. Und das liegt durchaus im öffentlichen Interesse, dass der ÖPNV möglichst störungsfrei läuft.
In Köln macht das bis heute alleine der Ordnungs und Verkehrsdienst. Da geht nicht selten über eine Stunde ins Land, bis überhaupt erst einmal der abschleppwagen gerufen ist. Wenn der dann endlich das Hindernis aus dem Gleisbereich entfernt hat, ist auf den betroffenen Linien kein Zug mehr im Plan. Die Bahnen dann alle wieder auf Plan zu setzen, kostet nach Ende dieser überflüssigen Störung durch eine Einzelperson, dann noch einmal mindestens zwei Stunden. Betroffen sind daher von so einer Störung tausende Menschen. Es ist also durchaus verhältnismäßig, wenn die Rheinbahn hier möglichst zeitnah für Abhilfe sorgt und vor allem gegen die betreffenden Autofahrer auch ihren entstandenen Schaden geltend macht.
Wow. Ihr macht jetzt das, was ihr schon seit Jahren machen könntet.
Einen Hinweis hinterlassen, dass ihr dokumentiert habt und das zur Anzeige beim Ordnungsamt bringen wollt.
Was hat euch denn bislang abgehalten?
Die Verkehrsordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit schienengebundenem Verkehr gibt es ja schon ziemlich lange.
Es ist also ein PR Gag.
Sauber.
Naja. Mit Beliehenen-Eigenschaften hätte ich mich auch nicht abgefunden. Das ginge zu weit.
Ich empfehle jedem, der von nervigen falschparkenden Autos belästigt und in der Regel auch gefährdet wird, selbst zur Tat zu schreiten und die Parker zu melden: Mit der Wegeheld App geht das ganz einfach. Tat melden und dann dem Ordnungsamt helfen, dann wird das Foto mit einer Email ans Ordnungsamt gesendet. In Düsseldorf geht das sehr gut. Ist nicht neu, mich wundert, dass die Rheinbahn das bisher nicht gemacht hat. Der Schaden trifft uns alle: Parken in Düsseldorf ist zu billig, daher parkt zu viel Schrott und belegt die Parkplätze die für („mal eben“) wirklich gebraucht werden. https://www.wegeheld.org/home.html
Hi,
ich hätte zu der aus meiner Sicht begrüßenswerten Initiative noch folgende Verständnisfragen:
– ist es richtig, dass der „Verkehrsdienst“ der Rheinbahn eigentlich keine „Knöllchen“ bzw. Bußgeldbescheide ausstellt, sondern die Ordnungswidrigkeit dokumentiert und an die (städtische) Ordnungsbehörde zur Verfolgung weitergibt? Insofern verletzt das Handeln auch nicht die ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten? Der ggf. am Fahrzeug hinterlassene Zettel informiert lediglich über die Weitergabe der Beobachtung?
– Werden die Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs ausschließlich von dem „Verkehrsdienst“ beobachtet und weitergegeben, oder erfolgt das auch durch Bus- oder BahnführerInnen im Linienbetrieb?
– Wie viele Fahrzeuge sind für den „Verkehrsdienst“ gleichzeitig im Einsatz und nimmt die Aufnahme der Ordnungswidrigkeiten einen größeren Teil der Dienstzeit in Anspruch oder wird das quasi nebenbei gemacht und fällt zeitlich nicht ins Gewicht?
– Im Rahmen der Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Falschparker: Schlägt sich hier auch eine Verspätung durch Störung des Betriebsablaufs im Anspruch nieder? Gab es schon einmal den Fall, dass Fahrgäste durch eine von Falschparkern verursachet Störung (Bspw.: Bahn muss stehen bleiben, Fahrgäste müssen aussteigen) selbst einen Schadensersatzanspruch (Kosten für erfolglose ÖPNV-Beförderung) geltend gemacht haben und konnte dieser Anspruch ggf. an den Falschparker als Verursacher weitergeleitet werden?
Für die Beantwortung vielen Dank im Voraus!
Hallo Herr Koch,
dann mal der Reihe nach: 1. Genauso, wie Sie es beschreiben, ist es. 2. Sowohl als auch: Der Verkehrsdienst sieht sehr viel, da die Kollegen ja den ganzen Tag in unserem Bedienungsgebiet unterwegs sind. Aber auch Hinweise von Fahrern werden an den Verkehrsdienst weitergeleitet. 3. Unser Verkehrsdienst ist in der Regel mit vier Fahrzeugen besetzt, die sich das Bedienungsgebiet aufteilen. Das Erfassen von ordnungswidrigem Parken wird nebenbei gemacht oder auch mal verstärkt, wenn der Kollege vom Verkehrsdienst gerade keinen Auftrag und somit Zeit hat. Zu Ihrer letzten Frage kann ich leider keine Antwort geben, da das Stellen von Schadensersatzforderungen eine Sache der Rechtsabteilung ist. Auch weiß ich leider nicht, ob Fahrgäste schon einmal Schadensersatz bei einem Falschparker eingefordert haben. Viele Grüße Katharina Natus
Darf ich eigentlich auch ein Knöllchen an Straßen- und oberirdisch fahrende U-Bahnen vergeben, wenn ein eindeutiger „RotlIcht“ Verstoß vorliegt? (und ja.. ich weiss, dass für die Bahnen der „Balken“ gilt – der ist zwar nicht rot. aber auch für mich gut erkennbar ;))
Teilweise sehr ärgerlich, wenn sich die meterlangen Ungetüme, noch auf den letzten Drücker in den Kreuzungsberiech schieben müssen und damit ein noch viel größeres Verkehrschaos verursachen.(Fahrplan hin oder her! – auch das ist ein Verstoß gegen die StVO!)
Manchmal habe ich das Gefühl, die Fahrer vergessen, dass sie länger als ein PKW sind. 🙁
Geht ihr „Verkehrsdienst“ hier eigentlich auch gegen vor? (das ist jetzt wirklich mal eine ernstgemeinte Frage aus Interesse!)
Hallo Martin, wenn ein Fahrer wirklich gegen „gesperrt“ fährt, wie bei uns ein Signalverstoß genannt wird, dann können Sie uns das melden. Am besten per Mail an kundendialog@rheinbahn.de mit konkreten Angaben zu Datum, Uhrzeit, Linie, Fahrtrichtung (oder alternativ der vierstelligen Wagennummer) und Ort des Geschehens. Wenn unser Verkehrsdienst so etwas draußen auf Tour sieht, ahnden sie solch einen Verstoß natürlich auch.
Sie müssen aber Folgendes berücksichtigen: Ein Signalverstoß liegt nur vor, wenn das Signal schon auf „gesperrt“ (also Rot) steht, wenn der Fahrer darauf zu fährt und er dann trotzdem weiterfährt. Bloß weil die Ampel für die Autos auf Grün springt, während die Bahn noch über die Kreuzung rollt, kann man nicht automatisch von einem Signalverstoß des Fahrers ausgehen. Grund dafür sind so genannte „Räumphasen“ bei der Abstimmung der Ampelanlagen. Da unsere Signale in die Ampeln für den Individualverkehr (Autos, Fußgänger etc.) integriert werden müssen, ist dafür in erster Linie die Verkehrsplanung der Stadt zuständig. Sie plant die Räumphasen quasi so, dass wenn unser Bahn-Signal auf „gesperrt“ springt, noch ein bisschen Zeit vergeht, damit die Bahn mit ihrer Länge die Kreuzung räumt. Das ist die so genannte Räumphase. Dann erst springen die Ampeln für die Autos auf Grün. Diese Räumphasen passen an einigen Stellen im Stadtgebiet nicht mehr wirklich. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Zum Beispiel, weil auf der Strecke heute längere Bahnen unterwegs sind, als zu Zeiten, als die Ampelphasen geplant wurden. Oder, weil wir temporär eine „Langsamfahrstrecke“ (zum Beispiel auf Grund von Gleisschäden) einrichten mussten, und die Bahn daher langsamer an dieser Stelle unterwegs sein muss, als üblich. Auch dann passen diese Räumphasen nicht mehr.
Daher unsere Bitte an Sie: Melden Sie uns bitte wirklich nur Signalverstöße, wo Sie sehen, dass der Fahrer vor sich bereits ein gesperrtes Signal hatte. Mit allen anderen Meldungen tun wir sonst dem Fahrer Unrecht, denn er weiß ja nicht wie lang er noch „Grün“ hat und er braucht mit seiner langen Bahn nun mal etwas länger über eine Kreuzung, als ein Auto. In den meisten Fällen blockieren die Fahrer also eine Kreuzung wirklich nicht absichtlich. Viele Grüße Katharina Natus
Hallo, ich habe heute morgen um 6:30 Uhr an meinem Wagen gesehen, dass dort ein Knöllchen der Rheinbahn hing. Ich habe an dieser Stelle keinen Bus oder sonstwas behindert. Ich stand auch nicht mal in der Nähe einer Haltestelle.
Warum kriege ich dann an Knöllchen der Rheibahn??
Ich finde es grundsätzlich gut, dass die Rheinbahn auch Knöllchen verteilt. Nur habe ich ein Problem mit Willkür, da ich niemanden durch mein Parken behindert habe.
Hallo, so per Ferndiagnose können wir die Situation jetzt leider weder erklären noch beeinflussen. Die weitere Abwicklung macht das Ordnungsamt – wenn denn auch wirklich ein Verstoß vorliegt. Wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommt, steht ja drauf, wo gegen Sie verstoßen haben sollen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Formular Widerspruch einzulegen und ans Ordnungsamt zurückzuschicken. Viele Grüße Katharina Natus
Wieso haben Sie nur 4 Fahrzeuge Ihres Verkehrsdienstes im Einsatz? Das ist doch viel zu wenig für ein Verlehrsnetz dieser Grössenordnung? Aufstocken und jeden Falschparker anzeigen und Bußgelder deutlich erhöhen.
Hallo Wolfgang,
wir müssen auch wirtschaftlich arbeiten und können leider nicht einfach Personal und Fahrzeuge aufstocken. Auch wenn das beim Thema Falschparker sicherlich notwendig wäre, ist das bei den anderen Aufgaben, die unser Verkehrsdienst übernimmt, nicht notwendig – da reichen in der Regel vier Einsatzfahrzeuge. Über die Höhe der Bußgelder können wir leider nicht entscheiden, das ist eine landespolitische Entscheidung. Aktuell läuft aber eine Petition, in der höhere Bußgelder für Falschparker gefordert werden. Dort kannst Du natürlich mitmachen!
Viele Grüße Katharina Natus
Gott sei Dank, habe gerade wieder erlebt dass ein falschparker auf der derendorfer Straße stand, die Bahnen nicht weiter kommen und ich zu spät zur Arbeit komme.
Abschleppdienst wurde schon informiert aber das dauert ja auch noch.
Habe auch Foto von dem Fahrzeug gemacht und werde den ebenfalls anzeigen.
Hoffentlich wird das richtig teuer für den.