Erhöhtes Beförderungsentgelt – was nun?

Jedes Kind weiß: Fährt man mit Bus oder Bahn, braucht man einen gültigen Fahrausweis. Doch wussten Sie, dass einige Tickets nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig sind? Laut den aktuellen Beförderungsbedingungen sind Sie als Fahrgast verpflichtet, zu folgenden Tickets einen Lichtbildausweis mitzuführen:

  • Ticket2000, bei persönlich ausgestelltem Ticket
  • Ticket1000
  • BärenTicket
  • YoungTicketPLUS
  • SemesterTicket
  • SozialTicket
  • FirmenTicket
  • Mobil in Düsseldorf
  • Hotel-KombiTicket
  • KombiTicket, wenn ein personifiziertes Ticket vorliegt
  • OnlineTickets

Schüler sollten beachten, dass sie beim SchokoTicket den Schülerausweis dabei haben müssen. Ebenso ist beim HandyTicket ein Kontrollmedium nötig: entweder EC-Karte, Personalausweis, Reisepass, BahnCard oder Kreditikarte. Achtung: Das ausgewählte Kontrollmedium muss dann immer mitgeführt werden!

Was passiert, wenn ich meinen Ausweis oder mein Ticket vergessen habe?

Im Stress des Alltags kann es jedem einmal passieren: Das Ticket wurde zu Hause liegen gelassen oder der zur Abo-Chipkarte benötigte Personalausweis vergessen. Müssen Sie dann auch das so gefürchtete „erhöhte Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro zahlen? Keine Sorge, das müssen Sie in diesen Fällen nicht. Denn Sie haben schließlich ein Ticket und fahren somit nicht widerrechtlich mit dem ÖPNV. Das vergessene Ticket oder den fehlenden Personalausweis müssen Sie jedoch bei der Rheinbahn nachzeigen. Hierfür nimmt der Kontrolleur noch im Bus oder in der Bahn Ihre Daten per Kontrollgerät auf und druckt Ihnen einen sogenannten EBE-Beleg aus.

Ich habe einen EBE-Beleg, was nun?

In erster Linie ersetzt der EBE-Beleg kurzzeitig Ihr vergessenes Ticket. Er dient also als Ersatzfahrschein, mit dem Sie Ihre angefangene Fahrt beenden können. Den Beleg müssen Sie jedoch auch vorlegen, wenn Sie Ihr vergessenes Ticket oder den fehlenden Personalausweis bei der Rheinbahn nachzeigen. Hierfür können Sie sich an das Büro für Fahrgeld-Einsprüche an der Immermannstraße 65b am Hauptbahnhof wenden. Zentral am Konrad-Adenauer-Platz gelegen, kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort um Ihr Anliegen.

Vor Ort ziehen Sie eine Wartemarke. Hat ein Mitarbeiter Sie aufgerufen, dauert die Lösung Ihres Problems meist nur wenige Minuten: Neben Ihrem EBE-Beleg zeigen Sie dem Mitarbeiter Ihr Ticket und ein Ausweisdokument. Der Kollege gleicht die Daten auf dem Lichtbildausweis mit dem vom Kontrolleur ausgedruckten Beleg ab. Stimmen die Daten überein, müssen Sie lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr zahlen, die derzeit zwischen 2,50 und 4 Euro liegt.

Für Ihre Anliegen hat das Büro für Fahrgeld-Einsprüche montags bis donnerstags von 12 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sowie die genaue Adresse und die Telefonnummer finden Sie hier. Auch über die Mailadresse ebe@rheinbahn.de können Sie mit dem Büro für Fahrgeld-Einsprüche Kontakt aufnehmen. Geht es nur um einen vergessenen Lichtbildausweis oder hatten Sie Ihr persönliches Ticket bei der Kontrolle nicht dabei, können Sie mit Ihrem EBE-Beleg zudem die KundenCenter der Rheinbahn aufsuchen.

Was, wenn mein Abonnement von einem anderen Verkehrsunternehmen ist?

Sofern Sie Ihr Ticket bei einem anderen Verkehrsunternehmen abonniert haben, wenden Sie sich zur Klärung bitte zunächst an dieses Unternehmen. Von dort kann Ihnen gegebenenfalls eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass Sie Abonnent eines gültigen Tickets waren und sind. Diese Bescheinigung kann als Nachweis von Ihnen dann bei der Rheinbahn eingereicht werden.