Das Spaltmaß an Haltestellen

Sie haben es an den Haltestellen bestimmt schon gemerkt: Zwischen Bahn und Bahnsteigkante ist immer ein kleiner Abstand – das so genannte Spaltmaß. Dieser Abstand ist bei der Rheinbahn in geraden Gleisen auf 6 Zentimeter festgelegt. Warum der Spalt nötig und in Haltestellen mit Bögen größer ist, erklären wir Ihnen hier:

Unsere Bahnen fahren bekanntlich auf Schienen. Dabei sind die Schienen und die Lauffläche der Räder ein wenig geneigt. Diese Neigung bewirkt, dass die Räder weniger verschleißen und in Kurven weniger quietschen – gut für die Rheinbahn, die Anwohner und die Fahrgäste. Dadurch fahren die Bahnen einen Sinusverlauf. Damit die Bahnen diesen Wellenlauf machen können, benötigen die Räder einen Abstand zwischen den Schienen, der etwas größer ist, als der zwischen den Rädern. Dieser Abstand wird Spurspiel genannt und beträgt 3 Zentimeter. Das bedeutet, dass die Bahnen 3 Zentimeter hin und her pendeln. Hieraus ergibt sich schon der erste Wert für unser Spaltmaß.

Weitere Werte, die im Spaltmaß berücksichtigt werden müssen, sind beispielsweise ungleichmäßig abgefahrene Räder, ungleichmäßig beladene Bahnen, das Wanken der Bahnen durch ein- und aussteigende Fahrgäste sowie Toleranzen in den Bahnen und den Gleisen, die der hohen Belastung geschuldet sind.

Addiert man all diese Werte, so muss ein Spaltmaß von mindestens 6 Zentimetern eingehalten werden, damit es auch im ungünstigsten Fall nicht zu einer Berührung mit einem Bahnsteig kommen kann. Dieser Wert gilt bei allen Haltestellen, die in einer Geraden liegen.

Unterschiedliche Bahntypen = unterschiedliches Spaltmaß
Auf Strecken, auf denen Bahnen mit Stufen unterwegs sind (Linien U70, U74, U75, U76, U77, U78 und U79), fahren zwei verschiedene Fahrzeugtypen. Dies sind die B80-Fahrzeuge mit einer Breite von 2,65 Metern und die schmaleren GT8SU-Fahrzeuge mit einer Breite von 2,47 Metern.
Diese unterschiedlichen Breiten führen dazu, dass wir bei den GT8SU zu den 6 Zentimetern Spaltmaß noch 9 addieren müssen. Denn die Fahrzeuge sind 18 Zentimeter schmaler, also „fehlen“ auf jeder Seite 9. Im Laufe der nächsten Jahre werden die GT8SU durch moderne HF6 Bahnen ersetzt, dann ist dieser zusätzliche Abstand Geschichte.

Nicht alle Bahnsteige können aber in einer Geraden gebaut werden. Den Mittelbahnsteig am Nikolaus-Knopp-Platz mussten wir beispielsweise im Bogen bauen. Die örtlichen Gegebenheiten (wie die Gebäude oder der Straßenverlauf) ließen keinen Bahnsteig in der Geraden zu und eine Verschiebung der Haltestelle machte keinen Sinn, da es sich hier um das Stadtteilzentrum sowie um einen wichtigen Umsteigepunkt handelt.

Bahnsteig im Bogen = größeres Spaltmaß
Wenn ein Bahnsteig ausnahmsweise in einem Bogen gebaut werden muss, dann vergrößert sich das Spaltmaß. Man erhält hier schon an der engsten Stelle ein Spaltmaß von 9 Zentimetern: Bei einem Bogen mit einem Radius von zum Beispiel 400 Metern kommt zu den 6 Zentimetern noch ein Fahrzeug-Ausschlag von rund 3 Zentimetern hinzu. Denn die Bahnen des Typs GT8SU bestehen aus drei starren, geraden Elementen, dadurch können sie sich nicht dem Bogen anpassen.

In der Abbildung ist ein GT8SU an einem Bahnsteig im Bogen dargestellt. Die blaue Linie zeigt die Bahnsteigkante, die gelbe Linie die Gleisachse. In rot sind die vier Drehgestelle mit den acht Achsen zu sehen.

Hier haben wir einmal den vorderen Teil der Bahn vergrößert. Die Stelle der Bahn, die das Spaltmaß im Bogen bestimmt, ist die, die am nächsten an der Bahnsteigkante liegt. In der Abbildung sieht man nun, dass die vorderste Tür (Spaltmaß 1) näher an der Bahnsteigkante liegt, als die zweite Tür (Spaltmaß 2).

Die Gleisachse (gelbe Linie) liegt vorne unter der Fahrzeugachse (schwarze Linie). Hieraus ergibt sich, dass die Bahn im Bogen an der Stelle näher am Bahnsteig steht, als in der Geraden. In der Geraden liegen Gleis- und Fahrzeugachse auf einer Linie. In unserem Beispiel mit einem Bogenradius von 400 Metern sind dies rund 2 Zentimeter an der vorderen Tür.

Somit haben wir für das Spaltmaß 1 bei einer Bahn des Typs GT8SU einen Wert von 6 Zentimetern plus 9 Zentimeter plus 2 Zentimeter. Das ergibt 17 Zentimeter.

An der zweiten Tür liegt die Gleisachse über der Fahrzeugachse. Hier steht die Bahn also von der Bahnsteigkante weiter weg als in der Geraden. In unserem Beispiel sind dies noch einmal rund 2 Zentimeter. Das Spaltmaß 2 ist also 19 Zentimeter groß.

In der Praxis variieren die Werte, da sich die am Anfang erläuterten Toleranzen und der Sinusverlauf auch vom Bahnsteig weg auswirken können. Bei den B80-Fahrzeugen und den kommenden HF6-Bahnen reduzieren sich die Werte um die 9 Zentimeter, die der GT8SU auf einer Seite schmaler ist. Die Spaltmaße in unserem Beispiel sind dann noch etwa 8 Zentimeter und 10 Zentimeter. Diese Mindestabstände sind zwingend einzuhalten, damit unsere Bahnen den Bahnsteig niemals berühren.

Informationen zu den Autoren:

Dies ist ein Gastbeitrag von Volker Meering und Stefan Ladwig. Sie sind bei der Rheinbahn verantwortlich für die Planung und den Bau von Hochbahnsteigen. Volker Meering ist seit 2009 im Unternehmen und leitet das Sachgebiet „Hochbahnsteige und unterirdische Verkehrsanlagen“. Stefan Ladwig ist Mitarbeiter des Sachgebietes und seit 2008 bei der Rheinbahn.